ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I.

GÜLTIGKEIT

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches. Sie sollen dazu dienen, die Beziehungen zu unseren Kunden möglichst klar und reibungslos zu gestalten. Davon abweichende Bestimmungen im Angebot oder beim Auftrag haben Vorrang.

Wir nehmen Aufträge ausschließlich zu unseren Geschäftsbedingungen an. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages und gelten somit auch für Auftragserweiterung und Folgeaufträge. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Sofern ein Punkt oder mehrere Punkte unserer Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
Die Waren werden ausschließlich in den im jeweils aktuellen Katalog oder Prospekt bzw. im Internet angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie handelsübliche Abweichungen in Form, Farbe und Gewicht im bleiben uns, sofern von der bestellten Qualität und Funktionalität nicht abgewichen wird, vorbehalten. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen bei Vorliegen eines triftigen Grundes berechtigt.
Sämtliche Angaben hinsichtlich der vom Verkäufer vertriebenen Produkte oder ähnliches sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert sind. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erhalten erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers Geltung.

II.

ANGEBOTE
Sofern im Katalog, Internet oder in der Werbung nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Zubehör oder Dekoration. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die im Katalog, im Internet und in der aktuellen Werbung angegebenen Preise beziehen sich auf den jeweiligen Herausgabezeitpunkt im Internet, des Katalogs und der Werbung. Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.

III.

LIEFERKONDITIONEN, PREIS

Der Käufer hat die Rechnung in jedem Fall bei Fälligkeit zu bezahlen, jegliche Aufrechnung des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, einseitig Berichtigungen der Rechnungsbeträge vorzunehmen. Wird vom Käufer eine andere Versandart gewünscht, so hat er die Mehrkosten zu erfragen. Erfüllt der Vertragspartner die ihm obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, werden sämtliche uns zustehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind in diesem Fall berechtigt, unsere Leistungen aus allen mit dem Vertragspartner geschlossenen Verträgen bis zur vollständigen Erfüllung der Gegenleistung zu verweigern. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 5,- sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt dabei der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Zahlungen mit Scheck oder Wechsel stellen keine Barzahlung dar, sondern werden nur erfüllungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Verkäufer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Bei der Rechnungsbegleichung per Bankeinzug wird die Ware erst dann Eigentum des Bestellers, wenn der Betrag vollständig und ohne Widerruf der Lastschrift eingezogen werden konnte.

IV.

RÜCKTRITT VON DER BESTELLUNG

Dem Käufer, der Unternehmer im Sinnes des Unternehmensbuchgesetzes ist, steht nach dem Zustandekommen des Vertrages und der Ausfolgung der Ware ein Rücktrittsrecht von der Dauer einer Woche zu. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Bei Bestellungen, die in unseren Geschäftsräumen oder bei einer Ausstellungsmesse abgeschlossen wurden, gilt das Rücktrittsrecht weder für Verbraucher noch Unternehmer. Tritt der Auftraggeber erst nach der Rücktrittsfrist vom Vertrag zurück, so hat er Gebühren, jeweils von der Auftragssumme gerechnet, binnen 14 Tagen porto- und spesenfrei zu bezahlen:

Wenn die von ihm bestellten Produkte noch nicht geliefert sind: 30%
Wenn die Produkte bereits geliefert sind: 80 % vom Wert des Produktes.

Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem der Käufer die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Im Falle der Verschmutzung oder Beschädigung von zurückgesandter Ware bleibt das Zurückbehaltungsrecht in anteiliger oder vollständiger Höhe des Kaufpreises vorbehalten. Das Rückgaberecht gilt nur im Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts

V.

LIEFERUNGEN, LIEFERFRISTEN

Jede nach diesem Vertrag erfolgte Lieferung wird als separates Vertragsverhältnis angesehen und jeder Verzug mit einer oder mehreren Lieferungen berührt nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Vertragsverpflichtungen, es sei denn, dass in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regeln enthalten sind.

Ein von uns genannter Liefertermin gilt nur dann als Fixiertermin, wenn er ausdrücklich und schriftlich als solcher bezeichnet wird. Die Lieferfristen gelten ab dem Tag des Bestellungseinganges. Sind wir mit der Lieferung in Verzug, so muss der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen setzen.

VI.

ZAHLUNGSVERZUG UND EIGENTUMSÜBERGANG

Wenn der Käufer als Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches mit den Zahlungen in Verzug kommt, kann der Verkäufer kaufmännische Zinsen gemäß § 352 UGB ab dem Fälligkeitstag in Höhe von 8 über den offiziellen Diskontsatz des Landes des Käufers pro angefangenem Monat verlangen. Ist der Käufer Konsument, kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 4 pro Monat verlangen. Wenn der Kaufpreis in einer anderen Landeswährung als derjenigen des Verkäufers zu bezahlen ist, kann der Verkäufer eine Ausgleichszahlung verlangen, wenn sich der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlung der Verzugssumme in Vergleich zu dem Wechselkurs zum Fälligkeitszeitpunkt für ihn nachteilig geändert hat. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle eines Zahlungsverzuges dem Verkäufer die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie Mahn- und Inkassospesen, auch die eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros zu ersetzen.

Bei Zahlungsverzug des Käufers hat der Verkäufer ein vertragliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt wird sofort mit der Erklärung wirksam, wenn die ausstehende Zahlung bis dahin nicht eingetroffen ist. Übersendungen gehen stets auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Bevollmächtigten (Zusteller) ist die Lieferverpflichtung des Verkäufers erfüllt. Hat der Käufer die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist der Verkäufer nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindesten zwei Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwertig zu verwerten.

Zur Leistungsausführung ist der Verkäufer erst dann verpflichtet, sobald der Käufer allen seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Der Käufer ist berechtigt die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt, kann der Verkäufer weitere Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurück halten.

Sollte der Käufer insolvent werden, in Liquidation gehen, unter Zwangsverwaltung gestellt werden oder in solche finanzielle Schwierigkeiten geraten, dass eine Erfüllung seiner Verbindlichkeiten ausgeschlossen erscheint, hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer nicht innerhalb einer zu setzenden Frist von drei Tagen für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ausreichende Sicherheiten gestellt hat.

VII.

EIGENTUMSVORBEHALT UND DESSEN GELTENDMACHUNG

Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises, der aufgelaufenen Verzugszinsen sowie der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Prozesskosten, einschließlich der Mahn- und Inkassospesen nach Maßgabe der geltenden Tarife, beim Verkäufer.

Der Eigentumsvorbehalt einer gelieferten Ware bleibt auch im Falle der Verarbeitung oder sonstigen Veränderung der Ware im vollem Umfang aufrecht. Der Käufer verpflichtet sich bei Weiterveräußerung einer dem Verkäufer noch nicht vollständig bezahlten gelieferten Ware ausdrücklich, den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers an den Dritten weiterzuleiten. Zusätzlich tritt der Käufer die Kaufpreisansprüche gegen den Dritten an den Verkäufer zahlungshalber ab und bestätigt, dass keine Abtretung (vorweg) von seinen Forderungen besteht. Für den Fall, dass die vorgenannte Zession im Einzelfall aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, erstreckt sich der ausdrücklich vereinbarte Eigentumsvorbehalt auch auf die Kaufpreisansprüche, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehen. In jedem Fall verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer über den Weiterverkauf noch nicht vollständig bezahlter, gelieferter Ware unter Benennung eines Dritten unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Auf abgetretene Forderungen eingehende Gelder sind gesondert aufzubewahren. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, haftet er für den daraus entstandenen Schaden.

VIII.

MANGELHAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei unbeweglichen und beweglichen Sachen 2 Jahre. Weist die gelieferte Ware bei der Übergabe einen Mangel auf, so kann der Käufer einen Anspruch auf Aufhebung des Vertrages (Wandlung oder Preisminderung) nicht geltend machen, wenn der Verkäufer die mangelhafte Ware binnen angemessener Frist nach seiner Wahl gegen eine mängelfreie Ware austauscht (Ersatzlieferung) oder in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung der gelieferten Ware bewirkt. Ist der Käufer Verbraucher, so kann er bei einem wesentlichen Mangel, der ihn zur Wandlung berechtigen würde, die Verbesserung der gelieferten Ware ablehnen und auf eine Ersatzlieferung bestehen. Das gleiche gilt für eine mangelhafte Ersatzlieferung oder Verbesserung. Wird die Ersatzlieferung oder Verbesserung nicht binnen angemessener Frist bewirkt, so kann der Käufer Preisminderung oder bei einem wesentlichen Mangel Wandlung verlangen. Ein Rückgriff des Käufers gemäß § 922 b ABGB gegenüber dem Verkäufer ist ausgeschlossen.

Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Mängel gelten als vom Käufer akzeptiert und können nicht beanstandet werden. Verrechnet wird die gelieferte Menge.

Für die Gewährleistung gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist, gilt zusätzlich Folgendes: Der Käufer hat die Vertragsgemäßheit der Ware unmittelbar nach deren Empfang zu prüfen und Mängel unverzüglich spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, zu rügen. Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht festgestellt werden können, müssen unverzüglich, längstens innerhalb einer Woche, nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Im übrigen gilt die Regelungen der § 377, 378 UGB auch im Verhältnis zu solchen Käufern als vereinbart, die Unternehmer, wenn gleich nicht Kaufleute im Sinne des UGB sind.

IX.

PRODUKTHAFTUNG

Wir haften nicht für Sachschäden und Sachfolgeschäden, die ein Unternehmen aufgrund eines fehlerhaften Produktes erleidet. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Verkäufer zu beweisen.

X.

HAFTUNGSBEGRENZUNG

Die Haftung des Verkäufers aus Schadenersatz für Lieferungen und Leistungen aus Verträgen, für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist in Fällen leichter und (schlicht) grober Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Haftungssausschluss erfasst auch den Ersatz von wie immer gearteten Folgeschäden aus den vorgenannten Lieferungen und Leistungen. Wenn der Käufer Forderungen gegen den Verkäufer geltend macht, muss er alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu mindern, ansonsten der Verkäufer eine Minderung der Schadenersatzverpflichtung verlangen kann.

XI.

LIEFERFRISTEN

Mit dem Käufer vereinbarte Lieferfristen sind stets annähernd und niemals verbindlich. Bei Nichteinhaltung von Lieferfristen hat uns der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Lieferfrist versteht sich immer ausschließlich der Transportdauer. Verzugsstrafen und sonstige Ansprüche auf Schadenersatz sind jedenfalls ausgeschlossen.

XII.

VERSAND; GEFAHRTRAGUNG

Lieferungen erfolgen stets auf Gefahr des Käufers. Die Versicherung der Sendung ist Sache des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware bereitgestellt ist.

XIII.

ERFÜLLUNGSORT

Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort 1040 Wien, Blechturmgasse 26/16.

XIV.

GERICHT

Als Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus gegenständlichem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das sachlich und örtliche zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers, in Wien. Ist der Käufer Unternehmer so sind für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ausschließlich das Handelsgericht Wien zuständig. Sofern der Käufer seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung im Ausland hat, unterwirft er sich hiermit ausdrücklich der Gerichtsbarkeit durch die österreichischen Gerichte. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Die Anwendbarkeit des Abkommen über den internationalen Wahlenverkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.